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Gemeindeversammlungen

Die Einwohnergemeinde Leimbach AG untersteht der Organisation mit Gemeindeversammlung. Die Einwohnergemeindeversammlung ist die gesetzgebende Gewalt der Gemeinde (Legislative) und wird gebildet durch alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner mit Wohnsitz in der Gemeinde. Gesetzlich vorgeschrieben sind jährlich mindestens 2 Versammlungen, die Rechnungs-Gemeindeversammlung (im Frühling) und die Budget-Gemeindeversammlung (im Herbst). Ebenso findet die Ortsbürgergemeindeversammlung zweimal pro Jahr – in der Regel im Anschluss an die Einwohnergemeindeversammlung – statt.

Die wichtigsten Aufgaben sind:

  • Festlegung des Voranschlages (Budget) und des Steuerfusses
  • Genehmigung der Gemeinderechnung
  • Beschlussfassung über öffentliche Bauvorhaben und Planungen
  • Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an ausländische Staatsangehörige
  • Erlass von Reglementen, in denen Gebühren und Beiträge festgelegt werden

Gemeindeversammlungsdaten 2023

  • Freitag, 14. Juni 2024 (Rechnungsgemeindeversammlung)
  • Freitag, 22. November 2024 (Budgetgemeindeversammlung)