Inkasso Steuern
Für das Inkasso der Kantons- und Gemeindesteuern ist die Abteilung Finanzen zuständig. Zahlungsvorschläge sind ebenfalls dieser Verwaltungsabteilung einzureichen. Für die Berechnung des steuerbaren Einkommens und Vermögens ist die Abteilung Steuern zuständig.