Drittmeldepflicht
Vermieterinnen oder Vermieter von Liegenschaften im Kanton Aargau sind gemäss § 10 Register- und Meldegesetz (RMG) verpflichtet, den Einwohnerdiensten Ein-, Um- oder Wegzüge von Personen zu melden.
Wir empfehlen Ihnen dazu die Portallösung der Drittmeldepflicht unter folgendem Link: www.drittmeldung.ch
Bei Verwendung dieser Plattform werden Gebäude- und Wohnungsidentifikator (EGID und EWID) benötigt. Die Ermittlung dieser Identifikatoren kann über https://map.geo.admin.ch erfolgen.
Mit diesem Vorgehen helfen Sie uns, Umzüge schneller und medienbruchfrei zu verarbeiten. Herzlichen Dank für Ihre geschätzte Mithilfe!
