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Mieterwechsel

Vermieterinnen oder Vermieter von Liegenschaften im Kanton Aargau sind gemäss § 10 Register- und Meldegesetz (RMG) verpflichtet, den Einwohnerdiensten Ein-, Um- oder Wegzüge von Personen zu melden.
Wir empfehlen Ihnen dazu die Portallösung der Drittmeldepflicht unter folgendem Link: www.drittmeldung.ch

Bei Verwendung dieser Plattform werden Gebäude- und Wohnungsidentifikator (EGID und EWID) benötigt. Die Ermittlung dieser Identifikatoren kann über https://map.geo.admin.ch erfolgen.

Mit diesem Vorgehen helfen Sie uns, Umzüge schneller und medienbruchfrei zu verarbeiten. Herzlichen Dank für Ihre geschätzte Mithilfe!


Zuständige Abteilung