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Fristerstreckungsgesuch

Die Einreichung der Steuererklärung ist für unselbstständig Erwerbende bis zum 30. Juni 2020 und für selbstständig Erwerbende bis zum 30. September 2020 verlängert worden. Wenn die Steuererklärung nicht innert Frist eingereicht werden kann, können Sie eine Fristerstreckung beantragen.

Preis: gratis