Inkasso Steuern
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Für das Inkasso der Kantons- und Gemeindesteuern ist die Abteilung Finanzen zuständig. Zahlungsvorschläge sind ebenfalls dieser Verwaltungsabteilung einzureichen. Für die Berechnung des steuerbaren Einkommens und Vermögens ist die Abteilung Steuern zuständig.
